Dieselrückvergütung
Auch in diesem Jahr können Sie für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb wieder die Dieselrückvergütung beantragen! Ab 250 Liter ist die Rückvergütung möglich.
Natürlich unterstützen wir Sie dabei wie gewohnt an verschiedenen Terminen:
11.02.2020 | Dienstag | 14.30 bis 16.00 Uhr |
Tettens,
Hof von Wangerland
04463/939750
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12.02.2020 | Mittwoch | 14.30 bis 16.00 Uhr |
Sandelermöns,
Garten Cafe de Boer
04468/942229
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13.02.2020 | Donnerstag | 14.30 bis 16.00 Uhr |
Hooksiel,
Restaurant Landfrieden
04425/320
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14.02.2020 |
Freitag
(Termin I)
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14.30 bis 16.00 Uhr |
Strudden,
Zum Lütten Diddi (Im Kaffee!!)
0174-9164994
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17.02.2020 | Montag | 14.30 bis 16.00 Uhr |
Wichtens 2,
Gaststätte Reiners
04463/278
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18.02.2020 | Dienstag | 14.30 bis 16.00 Uhr |
Leerhafe,
Gemütliche Teestube (Friedels Laden)
04462/4643
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20.02.2020 |
Donnerstag
(Termin II)
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14.30 bis 16.00 Uhr |
Strudden,
Zum Lütten Diddi (Im Kaffee!!)
0174-9164994
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Wir werden die Ihnen zugesandten Anträge für Sie bearbeiten und an das Hauptzollamt übermitteln. Bitte bringen Sie den unterschriebenen Antrag Nr. 1140 oder Nr. 1142 zu unseren bekanntgemachten Terminen. mit.
Das Datum des Fristablaufs für unsere Bearbeitung ist der 31.03.2020.
Bitte bringen Sie zu den Terminen folgendes mit:
- Lieferbescheinigungen
- Bescheinigungen der Lohnunternehmer
Bei Änderungen ebenfalls mitzubringen:
- Ihre IBAN und BIC Nummer
- Größen der Acker- und Weidefläche
- Kilometerstände der Diesel-Pkw’s
- Kennzeichen der Ackerschlepper
Natürlich werden vor Ort auch alle vorhandenen Fragen geklärt, falls vorher schon Fragen auftreten, melden Sie sich gerne bei uns!